Leuchten für Schulen, Pflegeeinrichtungen und Kirchen
Ideen werden Leuchten – getreu diesem Motto bietet BETALUMEN vielfältige LED-Lichtlösungen für den Neubau, die Modernisierung und die lichttechnische Sanierung von Schulgebäuden, Alten- und Pflegeheimen sowie die verschiedensten sakralen Gebäuden.
Leuchten für Kirchen
Licht hat in den Religionen eine besondere Bedeutung. Sakrale Bauten stellen damit an Leuchtenbauer und Lichtplaner besondere Herausforderungen. BETALUMEN hat in seinem Sortiment vielen Kirchenleuchten, die exakt auf diese Anforderungen zugeschnitten sind.
Leuchten für Schulen
In Bildungseinrichtungen – von der Kita bis zur Universität – beeinflusst Licht das Wohlbefinden von Lernenden und Lehrenden und schlägt sich in Lernbereitschaft und Lernergebnissen nieder. BETALUMEN entwickelt Leuchten, die eine das Lernen fördernde Atmosphäre unterstützen.
Leuchten für Pflegeeinrichtungen
Durchdachte LED-Lichtlösungen von BETALUMEN für Senioren- und Pflegeheime, Kureinrichtungen und Hospize verbessern Lebensqualität, Wohn- und Arbeitsumfeld. Sie kombinieren ästhetisch-funktionales Design mit moderner, langlebiger und kosteneffizienter Leuchtentechnologie.
Sanierungsleuchte
Die CONO-LED ist aufgrund der variablen Baugröße als SANIERUNGSLEUCHTE für den Ersatz herkömmlicher Downlights in bestehenden Beleuchtungsanlagen konzipiert. Anhand weniger Angaben zum Bestand, sind wir in der Lage Ihnen die passende CONO-LED zum Austausch für die energetische Sanierung anzubieten.
Sonderleuchten
Außerhalb der Bereiche, für die BETALUMEN hauptsächlich Leuchten entwickelt und produziert, entstanden eine Reihe interessanter, außergewöhnlicher Leuchtenlösungen für Gebäude verschiedenster Art – von großen Sportkomplexen, über Bankgebäude bis hin zu Wohn- und Industriegebäuden.
Aktuelles: Klassisch. Zeitlos. Schön. TELA TALARIUS / Hochschule Anhalt, Köthen
Klassisch. Zeitlos. Schön. TELA TALARIUS / Hochschule Anhalt, Köthen
Die TALARIUS ergänzt die TELA-Familie aus dem Hause BETALUMEN als Wandleuchte. Sie ist konzipiert für die Beleuchtung repräsentativer Räume, Flure oder als Ambienteleuchte.
Bei der Suche nach einer eleganten Zusatzleuchte für das historische Auditorium Maximum der Hochschule Anhalt im Campus Köthen fiel die Auswahl auf die TALARIUS, da ihr Licht optimal auf den Einsatz von Whiteboards abgestimmt werden kann. Ihr homogen leuchtender Schirm bietet einen absolut blendfreien Indirekt- und Seitenlichtanteil. Zudem ist der Chintz-Schirm in vielen Farben erhältlich.
Gute Gründe für die TELA TALARIUS
· Sehr breit strahlende Lichtcharakteristik für hohe Gleichmäßigkeit der Beleuchtung
· Freigabe als Deckenleuchte und für horizontale und vertikale Wandmontage
· Langlebiger Textilschirm mit uv-beständiger weißer Transluzenzfolie und uv-freier LED-Lichttechnik
· LED-Lichtquelle und Betriebsgerät durch Fachkundige austauschbar
· Optional ist die Leuchte dimmbar
BETALUMEN: IDEEN WERDEN LEUCHTEN
Made in Germany
Seit mehr als zwanzig Jahren erfindet, gestaltet und fertigt BETALUMEN in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden LED-Leuchten als symbiotischen Einheit von Funktion, Design, und Wirtschaftlichkeit. Mit mehr als tausend erfolgreiche Leuchtenprojekte vor allem in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden wird das Motto IDEEN WERDEN LEUCHTEN umgesetzt
Nachhaltig und wirtschaftlich
Von Anfang an setzte BETALUMEN auf energiesparende LED-Leuchten. Seit vielen Jahren setzen wir die Forderungen der Nachhaltigkeit in der Produktion und im Sortiment um. So sind BETALUMEN-Leuchten grundsätzlich revisionierbar, zeichnen sich durch Langlebigkeit und Wartungsfreundlichkeit aus und sind klimafreundlich in ihrer Herstellung wie in ihrem Energieverbrauch.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Mit unseren Partnern auf der Seite der Architekten und Lichtplaner verbindet uns in den meisten Fällen eine langjährige Kooperation, die von gegenseitigem Verständnis und Vertrauen geprägt ist. Genauso gern arbeiten wir mit jungen Firmen und Selbstständigen zusammen, deren Leidenschaft exzellenten lichttechnischen Lösungen in Schulen, Pflegeeinrichtungen, Kirchen und Gesellschaftsbauten gilt.